Hand ruht auf dem Gehäuse eines weißen Heimspeichers an der Wand eines hellen Hauswirtschaftsraums

Insolvenz der sonnen GmbH: Rechte von Speicherbesitzern, Fachpartnern und Vertragspartnern

Die sonnen GmbH hat nach Medienberichten am 22. Oktober 2026 einen Insolvenzantrag gestellt. Nach dem Handelsblatt wurden die rund 400 Beschäftigten am selben Morgen informiert, und das Unternehmen bestätigte den Vorgang. Die sonnen Insolvenz trifft damit einen der bekanntesten deutschen Hersteller von Batteriespeichern, nach dem Handelsblatt mit über 150.000 Kunden. Betroffen sind deshalb viele: Besitzer einer sonnenBatterie, Unternehmen mit eigenen Anlagen sowie Installateure, Fachpartner und Lieferanten. Alle fragen sich, was mit Garantie, Service, Software-Updates und laufenden Verträgen geschieht. Der Beitrag fasst daher zuerst zusammen, was bekannt ist. Danach trennt er zwischen dem vorläufigen und dem eröffneten Verfahren und erklärt anhand der Insolvenzordnung und des BGB, welche Rechte in welcher Lage bestehen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Stand der sonnen Insolvenz: Der Antrag wurde nach Medienberichten am 22.10.2026 gestellt. Gericht, Verfahrensart und Verwalter sind öffentlich noch nicht bekannt. Bestandsgeschäft und Service sollen laut Handelsblatt weiterlaufen.
  • Verträge: Ein Insolvenzantrag beendet keinen Vertrag. Das Wahlrecht nach § 103 InsO entsteht erst mit der Eröffnung. In der Eigenverwaltung übt es der Schuldner im Einvernehmen mit dem Sachwalter aus (§ 279 InsO).
  • Gewährleistung: Mängelrechte richten sich gegen Ihren Verkäufer. Das ist oft ein Installateur oder Fachpartner, kann aber auch sonnen selbst sein. Prüfen Sie daher Ihre Rechnung.
  • Garantie: Die Herstellergarantie tritt neben die gesetzlichen Mängelrechte (§ 443 BGB). Garantiegeber ist nach Angaben von sonnen die sonnen GmbH selbst. Anders als bei einer fremden Herstellergarantie trifft Sie die Insolvenz hier also unmittelbar.
  • Software und Online-Dienste: Verbraucher können vom Verkäufer unter Umständen Aktualisierungen verlangen (§ 475b BGB).
  • Strom und Community: Fällt ein Stromliefervertrag weg, springt der Grundversorger ein. Das gilt spätestens drei Monate lang (§ 38 EnWG).
  • Geldansprüche: Rückzahlung und Schadensersatz gegen die insolvente Gesellschaft sind nach der Eröffnung meist nur Insolvenzforderungen (§ 38 InsO). Dafür gibt es im Regelfall nur eine Quote.
  • Fachpartner und Lieferanten: Altforderungen sind Insolvenzforderungen. Gehen Sie deshalb nicht ungesichert in Vorleistung, auch nicht bei Garantiearbeiten.
  • Praxis: Sichern Sie Unterlagen, klären Sie Ihren Vertragspartner, stimmen Sie größere Zahlungen ab und beobachten Sie Fristen.

sonnen Insolvenz: Was ist bekannt?

Der Verfahrensstand

Nach Medienberichten hat die sonnen GmbH mit Sitz in Wildpoldsried im Allgäu am 22. Oktober 2026 Insolvenz beantragt. Das Handelsblatt berichtet, dass die rund 400 Beschäftigten am selben Tag informiert wurden und dass das Unternehmen den Antrag bestätigt hat. Eine amtliche Veröffentlichung gab es nach pv magazine zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Das Geschäft mit Bestandskunden und der Service sollen nach dem Handelsblatt weiterlaufen. Für mehrere Tochtergesellschaften ist nach demselben Bericht von Abwicklung oder selbstverwalteter Insolvenz die Rede. Nur ein Produktionsstandort soll erhalten bleiben. Shell hatte das Unternehmen nach Medienberichten im Sommer 2026 an das Family Office Tiven verkauft.

Was öffentlich nicht bekannt ist

  • Welches Insolvenzgericht zuständig ist und ob ein vorläufiger Verwalter oder Sachwalter bestellt wurde.
  • Ob das Gericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet hat, etwa einen Zustimmungsvorbehalt oder ein Vollstreckungsverbot (§ 21 Abs. 2 InsO).
  • Welche Gesellschaften der Gruppe betroffen sind.
  • Ob Garantien, Online-Dienste und Stromtarife fortgeführt werden.
  • Ob ein Investor einsteigt und was er übernimmt.

Der Beitrag bewertet weder die Ursachen der Krise noch das Verhalten von Gesellschaftern oder Organen, sondern erklärt die allgemeine Rechtslage. Er gibt den Stand vom 22.10.2026 wieder. Aktuelle Bekanntmachungen finden Sie im Portal der Insolvenzbekanntmachungen der Länder.

sonnen Insolvenz: Wer ist Ihr Vertragspartner?

Bei einem Batteriespeicher bestehen oft mehrere Verträge nebeneinander. Deshalb kommt es für Ihre Rechte zuerst darauf an, mit wem Sie welchen Vertrag haben.

VertragsbeziehungMöglicher VertragspartnerWas Sie klären sollten
Kauf und Einbau des SpeichersJe nach Bezugsweg ein Installateur oder Fachpartner, teilweise auch sonnen selbstWer steht auf Rechnung und Vertrag? Gegen ihn richten sich die Mängelrechte (§§ 437 ff. BGB).
HerstellergarantieNach Angaben von sonnen die sonnen GmbHAktuelle Garantiebedingungen, Garantiekarte, Laufzeit und Voraussetzungen
Online-Dienste, Monitoring, Updatessonnen oder eine Konzerngesellschaft, daneben unter Umständen der VerkäuferKundenkonto, Nutzungsbedingungen, Leistungsbeschreibung beim Kauf
Stromtarif oder Community-Vertragsonnen oder eine Konzerngesellschaft, je nach TarifWer ist Lieferant? Wie lange läuft der Vertrag?
Finanzierung oder LeasingBank oder LeasinggeberDarlehensvertrag, mögliche Verbindung mit dem Kauf (§§ 358, 359 BGB)
Wartung und Service vor OrtFachpartner oder sonnenWartungsvertrag, Laufzeit, Kündigungsregeln

Was die Konzernstruktur für Ihre Ansprüche bedeutet

  • Eigene Verfahren: Jede Gesellschaft hat ein eigenes Insolvenzverfahren und eine eigene Masse. Mehrere Gesellschaften einer Gruppe können zwar dasselbe Gericht und denselben Verwalter haben (§§ 3a, 56b InsO). Die Verfahren bleiben dennoch rechtlich getrennt.
  • Richtiger Schuldner: Ihr Anspruch richtet sich gegen die Gesellschaft, die im Vertrag steht. Melden Sie Ihre Forderung daher im Verfahren dieser Gesellschaft an.
  • Keine Haftung der Gruppe ohne Weiteres: Für Verbindlichkeiten einer GmbH haftet nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Eine Mutter- oder Schwestergesellschaft haftet nicht allein wegen der Konzernzugehörigkeit.
  • Ausnahmen: Anders kann es bei einer Garantie, Bürgschaft oder harten Patronatserklärung sein. Ob solche Umstände hier vorliegen, ist nicht bekannt.
  • Gesamtschuld: Haften zwei Gesellschaften gemeinsam, können Sie in jedem Verfahren die volle Forderung anmelden (§ 43 InsO).

sonnen Insolvenz: Die Phasen des Verfahrens

Ein Insolvenzverfahren läuft bei einer GmbH in Stufen ab. Für Ihre Rechte kommt es daher darauf an, in welcher Stufe Sie sich befinden. Die Tabelle gibt einen Überblick.

PhaseZeitraumWas geschieht?Normen
1. Vorläufiges Verfahren (Eröffnungsverfahren)Vom Antrag bis zur Eröffnung, oft bis zu drei MonateDas Gericht prüft Eröffnungsgrund und Masse und ordnet Sicherungsmaßnahmen an. Ein vorläufiger Verwalter oder ein vorläufiger Sachwalter sichert das Vermögen.§§ 21, 22, 270a InsO
2. Eröffnetes VerfahrenAb dem EröffnungsbeschlussDer Verwalter übernimmt Verwaltung und Verfügung, bei der Eigenverwaltung bleibt der Schuldner unter Aufsicht des Sachwalters im Amt. Das Wahlrecht aus § 103 InsO entsteht. Gläubiger melden Forderungen an.§§ 27–29, 80, 103, 174, 279 InsO
3. VerfahrensausgangNach dem BerichtsterminMöglich sind Sanierung durch Insolvenzplan, Verkauf an einen Investor (übertragende Sanierung) oder Abwicklung mit Verteilung an die Gläubiger.§§ 187 ff., 217 ff. InsO

Eigenverwaltung statt Insolvenzverwalter?

Bei der sonnen Insolvenz ist offen, ob ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird oder ob die Gesellschaft in Eigenverwaltung weitergeführt wird. Das Handelsblatt spricht für einige Töchter von selbstverwalteter Insolvenz. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und wird von einem Sachwalter überwacht. Ist der Antrag auf Eigenverwaltung nicht offensichtlich aussichtslos, soll das Gericht im Eröffnungsverfahren davon absehen, ein allgemeines Verfügungsverbot anzuordnen oder einen Zustimmungsvorbehalt zugunsten eines vorläufigen Verwalters. Stattdessen bestellt es einen vorläufigen Sachwalter (§ 270a Abs. 1 InsO).

Nach der Eröffnung übt in der Eigenverwaltung nicht ein Verwalter, sondern der Schuldner das Wahlrecht nach § 103 InsO aus. Er soll das im Einvernehmen mit dem Sachwalter tun (§ 279 InsO). Für Sie ändert sich dadurch wenig am Inhalt Ihrer Rechte. Es ändert sich aber, an wen Sie Erklärungen richten. Wenn das Vermögen nicht für die Verfahrenskosten reicht, weist das Gericht den Antrag außerdem mangels Masse ab (§ 26 InsO). Dann gibt es keine Verteilung an die Gläubiger.

sonnen Insolvenz im vorläufigen Verfahren: Was gilt jetzt?

Das ändert sich im vorläufigen Verfahren

Zunächst bleiben im vorläufigen Verfahren alle Verträge wirksam. Das Wahlrecht nach § 103 InsO gilt nämlich erst ab der Eröffnung. Sie können daher weiter Erfüllung verlangen. Zugleich bleiben Sie selbst zur Zahlung verpflichtet, soweit der Vertrag das vorsieht. Der Insolvenzantrag allein ist außerdem nicht automatisch ein Kündigungsgrund. Prüfen Sie Kündigungsklauseln in Ihrem Vertrag daher sorgfältig, bevor Sie sich auf sie berufen.

Welche Sicherungsmaßnahmen gelten, ist noch offen. Ordnet das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt an, sind Verfügungen der Gesellschaft ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters unwirksam. Eine Zahlung an die Gesellschaft befreit Sie dann nur, wenn Sie von der Beschränkung nichts wussten (§ 24 Abs. 1, § 82 InsO). Bei einer Eigenverwaltung entfällt der Vorbehalt in der Regel. Fragen Sie daher vor größeren Zahlungen schriftlich nach, wohin Sie zahlen sollen.

Neue Forderungen aus dem vorläufigen Verfahren sind zudem nicht automatisch Masseverbindlichkeiten. Das gilt nach § 55 Abs. 2 InsO nur, wenn die Verfügungsbefugnis auf einen vorläufigen Verwalter übergegangen ist. Lassen Sie sich deshalb schriftlich bestätigen, ob und wie Ihre neuen Leistungen abgesichert sind.

sonnen Insolvenz: Speicherbesitzer als Verbraucher

ThemaWas jetzt giltNormen
Gewährleistung (Mängelrechte)Sie richtet sich gegen Ihren Verkäufer, nicht gegen den Hersteller. Die Insolvenz von sonnen ändert daran nichts, solange der Verkäufer nicht selbst insolvent ist. Haben Sie direkt bei sonnen gekauft, ist sonnen Ihr Schuldner. Geldansprüche sind dann meist Insolvenzforderungen. Die Verjährung läuft weiter.§§ 437, 438 BGB, § 38 InsO
HerstellergarantieSie tritt neben die gesetzlichen Mängelrechte. Garantiegeber ist nach Angaben von sonnen die sonnen GmbH. Ob die Garantie weiter erfüllt wird, entscheidet sich im Verfahren. Geldansprüche wären meist Insolvenzforderungen. Prüfen Sie Ihre Bedingungen auf Voraussetzungen wie Wartung oder Online-Anbindung.§ 443 BGB, § 38 InsO
Software, App und AktualisierungenBei einer Ware mit digitalen Elementen muss der Verkäufer sicherstellen, dass Aktualisierungen bereitgestellt werden, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind. Maßgeblich ist der Zeitraum, den der Verbraucher nach Art und Zweck der Ware erwarten kann. Das setzt voraus, dass sich der Unternehmer verpflichtet hat, dass er oder ein Dritter die digitalen Elemente bereitstellt. Ob Ihre Anlage darunter fällt, hängt von Vertrag und Ausstattung ab.§ 475b BGB
Service und Wartung vor OrtDer Service soll nach Medienberichten weiterlaufen. Fragen Sie Ihren Fachpartner, ob er Wartung und Reparaturen weiter anbietet, und lassen Sie sich Zusagen schriftlich geben.Vertrag
Bestellt, aber noch nicht geliefertSie können weiter Erfüllung verlangen. Bei Verzug setzen Sie eine Frist und treten dann zurück. Fällige Zahlungen dürfen Sie zurückhalten, solange die Gegenleistung fehlt. Gezahlte Beträge sind gegen sonnen Insolvenzforderungen. Gegen den Fachpartner hängt die Durchsetzung von dessen Zahlungsfähigkeit ab.§§ 320, 323 BGB, § 38 InsO

Strom und Community: Was gilt, wenn die Lieferung wegfällt?

Haben Sie einen Stromtarif oder einen Community-Vertrag mit sonnen oder einer Konzerngesellschaft, hängt viel vom Vertrag und vom weiteren Verlauf ab. Ob und wie Lieferungen fortgesetzt werden, ist nicht bekannt. Fällt die Lieferung aus und lässt sich Ihr Strombezug keinem Liefervertrag mehr zuordnen, gilt der Grundversorger als Lieferant (Ersatzversorgung). Er darf dafür gesonderte Preise verlangen. Die Ersatzversorgung endet spätestens drei Monate nach ihrem Beginn (§ 38 EnWG). Schließen Sie deshalb rechtzeitig einen neuen Liefervertrag ab.

Praktischer Tipp: Notieren Sie sich, wer Ihr Stromlieferant ist und welche Kündigungsfristen gelten. Beobachten Sie die Mitteilungen des Lieferanten und Ihres Netzbetreibers. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Garantiebedingungen eine Online-Anbindung voraussetzen, bevor Sie diese trennen.

Verbraucher bei Anbahnung und Vertragsschluss

Viele Verträge über Speicher entstehen zusammen mit einer Photovoltaikanlage, oft bei Hausbesuchen oder im Fernabsatz. Dann kann ein Widerrufsrecht bestehen (§§ 312b, 312g, 355 BGB). Die Frist beträgt zwar nur 14 Tage. Sie beginnt jedoch nicht, solange die Widerrufsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist. Spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen erlischt das Recht dann aber (§ 356 BGB). Das Landgericht Neuruppin hat bei einem Vertrag über Photovoltaikanlage und Speicher den Widerruf hinsichtlich des Speichers bejaht, weil keine Belehrung erfolgt war (Urteil vom 19. Dezember 2023, 1 O 119/23).

Zudem kommen weitere Rechte in Betracht. Wenn Sie arglistig getäuscht wurden, können Sie den Vertrag anfechten (§ 123 BGB). Waren Angaben vor Vertragsschluss falsch, kommt außerdem Schadensersatz wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung in Betracht (§§ 311 Abs. 2, 280 BGB). Gegen eine insolvente Gesellschaft sind das aber meist nur Insolvenzforderungen.

Unternehmen mit eigenen Anlagen und Wohnungseigentümergemeinschaften

Unternehmen haben kein Widerrufsrecht und genießen auch nicht den Schutz der Verbrauchervorschriften, zu denen die Update-Pflicht nach § 475b BGB zählt. Für sie zählen daher Vertrag, AGB, Garantiebedingungen und Sicherheiten.

  • Vertrag auswerten: Prüfen Sie, wer Verkäufer ist, welche Garantiebedingungen gelten und ob Wartungsverträge bestehen.
  • Mängel rügen: Wenn beide Seiten Kaufleute sind, müssen Sie Mängel unverzüglich anzeigen (§ 377 HGB).
  • Sicherheiten prüfen: Klären Sie, ob Bürgschaften für Vorauszahlung, Vertragserfüllung oder Mängel vorliegen, und beachten Sie dabei die Fristen.
  • Keine Vorleistung ohne Gegenwert: Zahlen Sie bei noch nicht gelieferten Teilen nicht voraus (§ 320 BGB).
  • Wohnungseigentümergemeinschaften: Gehört der Speicher zum Gemeinschaftseigentum, vertritt der Verwalter die Gemeinschaft nach außen (§ 9b Abs. 1 WEG). Er sollte daher Vertrag, Garantieunterlagen und Wartungsnachweise sichern und die Eigentümer informieren.

Installateure, Fachpartner und Lieferanten

Für Fachpartner stellt sich vor allem die Frage, ob sie weiterarbeiten sollen und wer ihre Leistungen bezahlt.

  • Alte Forderungen: Rechnungen für Leistungen vor der Eröffnung werden später Insolvenzforderungen (§ 38 InsO). Das gilt auch dann, wenn der Betrieb fortgeführt wird.
  • Garantiearbeiten: Wenn Sie Garantiefälle für sonnen abwickeln und sich die Kosten erstatten lassen, droht für alte Fälle derselbe Ausfall. Fordern Sie vor neuen Arbeiten eine schriftliche Zusage und klären Sie, wer die Kosten trägt.
  • Neue Leistungen: Sie sind im vorläufigen Verfahren nicht automatisch gesichert (§ 55 Abs. 2 InsO). Verlangen Sie daher eine schriftliche Zusage oder Vorkasse.
  • Leistungsverweigerung: Wer vorleisten muss, darf die Leistung verweigern, wenn der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet ist (§ 321 BGB). Der Insolvenzantrag kann dafür ausreichen.
  • Gegenüber Ihren Kunden: Ihre eigene Gewährleistung gegenüber Endkunden bleibt bestehen. Ihr Rückgriff gegen sonnen ist dagegen im Zweifel eine Insolvenzforderung. Kalkulieren Sie dieses Risiko ein.
  • Partnerverträge: Prüfen Sie Provisions-, Rückvergütungs- und Kündigungsregeln.

sonnen Insolvenz nach der Eröffnung: Was ändert sich?

Das Wahlrecht (§ 103 InsO)

Sobald das Verfahren eröffnet ist, geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Verwalter über (§ 80 InsO). In der Eigenverwaltung bleibt sie beim Schuldner. Für Verträge, die beide Seiten noch nicht vollständig erfüllt haben, besteht dann ein Wahlrecht. Die Tabelle zeigt die Folgen.

EntscheidungFolge für SieNorm
Erfüllung wird verlangtDer Vertrag wird weiter durchgeführt. Ihre Ansprüche auf die offene Leistung sind Masseverbindlichkeiten. Sie müssen aber die vereinbarte Vergütung zahlen.§ 103 Abs. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO
Erfüllung wird abgelehntDer Vertrag wird nicht mehr durchgeführt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung, etwa Mehrkosten einer anderen Lösung, können Sie nur als Insolvenzgläubiger geltend machen.§ 103 Abs. 2 Satz 1 InsO
Keine ErklärungSie können zur Erklärung auffordern. Die Erklärung muss dann unverzüglich erfolgen. Schweigt der Verwalter weiter, kann er nicht auf Erfüllung bestehen.§ 103 Abs. 2 Satz 2 InsO

Bei teilbaren Leistungen gelten für bereits erbrachte und noch offene Teile unterschiedliche Regeln (§ 105 InsO). Klauseln, die allein wegen der Insolvenz ein Lösungsrecht geben, prüfen die Gerichte außerdem streng (§ 119 InsO).

Für Dauerschuldverhältnisse wie Online-Dienste, Stromtarife oder Wartung gilt das Wahlrecht ebenfalls. Der Verwalter oder der Schuldner entscheidet daher, welche Verträge fortgeführt werden. Das kann je Gesellschaft und je Vertragstyp unterschiedlich ausfallen.

Praktischer Tipp: Fordern Sie nach der Eröffnung schriftlich und mit Fristsetzung eine Erklärung zu Ihren Verträgen. Das schafft Klarheit und beendet die Schwebezeit.

Verbraucher: Widerruf, Kredit und Anzahlung

Nach der Eröffnung bleiben Widerruf, Anfechtung und Schadensersatzansprüche zwar bestehen. Gezahlte Beträge fordern Sie danach gegen die insolvente Gesellschaft aber nur noch als Insolvenzgläubiger zurück (§ 38 InsO). Dafür erhalten Sie meist nur eine Quote.

Anders kann es bei einem finanzierten Kauf sein. Wenn Kaufvertrag und Darlehen als verbundene Verträge zusammenhängen, erfasst ein wirksamer Widerruf auch den Kredit (§ 358 Abs. 1 BGB). Verbunden sind die Verträge, wenn das Darlehen den Kauf finanziert und beide eine wirtschaftliche Einheit bilden (§ 358 Abs. 3 BGB). Ist das Darlehen schon an den Unternehmer geflossen, tritt der Darlehensgeber bei der Rückabwicklung in dessen Rechte und Pflichten ein (§ 358 Abs. 4 BGB). Die Rückabwicklung kann sich dann gegen die Bank richten statt gegen die Insolvenzmasse. Zudem dürfen Sie bei verbundenen Verträgen die Rückzahlung des Darlehens verweigern, soweit Ihnen gegen den Verkäufer Einwendungen zustehen (§ 359 BGB). Stellen Sie Raten aber nicht ohne rechtliche Prüfung ein.

Verbraucher: Mängel, Garantie und Verjährung

LageRechte nach der Eröffnung
Mangel, Verkäufer ist FachpartnerNacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz richten sich gegen den Fachpartner (§ 437 BGB). Sie sind nicht von der Insolvenz des Herstellers abhängig. Der Fachpartner kann seinen Rückgriff gegen sonnen nur als Insolvenzforderung geltend machen.
Mangel, Verkäufer ist sonnenMängelansprüche bestehen fort. Eine Nacherfüllung ist aber nur realistisch, wenn der Betrieb weiterläuft. Zahlungsansprüche aus Selbstvornahme, Minderung oder Schadensersatz sind Insolvenzforderungen. Eine Aufrechnung kann möglich sein (§§ 94 ff. InsO).
GarantiefallDie Garantie richtet sich gegen den Garantiegeber. Ob und in welchem Umfang geleistet wird, entscheidet das Verfahren. Melden Sie den Fall deshalb jetzt schriftlich, dokumentieren Sie den Schaden und bewahren Sie alle Nachweise auf.

Das Gericht setzt im Eröffnungsbeschluss eine Frist zur Anmeldung von mindestens zwei Wochen und höchstens drei Monaten (§ 28 InsO). Melden Sie Ihre Forderung daher schriftlich beim Verwalter an (§ 174 InsO). Die Verjährung läuft jedoch weiter. Der BGH hat beim Kaufvertrag über eine Aufdachanlage die kurze Frist von zwei Jahren angewandt (Urteil vom 9. Oktober 2013, VIII ZR 318/12). Beim Werkvertrag über die Errichtung einer Aufdachanlage auf einem Hallendach nahm er dagegen die fünfjährige Bauwerksfrist an (Urteil vom 2. Juni 2016, VII ZR 348/13). Welche Frist für Ihren Speicher gilt, hängt vom Vertragstyp ab. Die Urteile betreffen Aufdachanlagen und lassen sich nicht ohne Weiteres übertragen.

Fachpartner und Lieferanten: Forderungen und Ware

SituationRechtslageNormen
Rechnungen für Leistungen vor der EröffnungInsolvenzforderung. Sie melden sie innerhalb der Frist an und erhalten meist nur eine Quote.§§ 38, 174 InsO
Leistungen nach der Eröffnung auf Verlangen der MasseMasseverbindlichkeit. Sie wird vor den Insolvenzforderungen beglichen, sofern die Masse reicht.§ 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO
Anzahlungen für nicht gelieferte WareLehnt die Gesellschaft die Erfüllung ab, ist die Rückzahlung eine Insolvenzforderung.§ 103 Abs. 2 InsO
Offene GegenforderungenEine schon vor der Eröffnung bestehende Aufrechnungslage bleibt erhalten.§ 94 InsO
Partner- und DienstleistungsverträgeOffene Vergütung für die Zeit vor der Eröffnung ist Insolvenzforderung. Ob der Vertrag fortbesteht, hängt vom Vertragstyp und vom Wahlrecht ab.§§ 38, 103 InsO

Anfechtung: Zahlungen vor dem Antrag

Zudem kann die Masse Zahlungen anfechten, die sonnen vor dem Antrag geleistet hat. Das trifft vor allem Fachpartner und Lieferanten. Zahlungen in den letzten drei Monaten vor dem Antrag sind anfechtbar, wenn der Empfänger die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 130 InsO). Wenn etwas geleistet wurde, worauf kein Anspruch bestand, ist die Anfechtung schon im letzten Monat ohne Kenntnis möglich (§ 131 InsO). Bargeschäfte mit unmittelbarem Leistungsaustausch sind dagegen grundsätzlich geschützt (§ 142 InsO). Die Vorsatzanfechtung reicht noch weiter zurück (§ 133 InsO). Der Anspruch verjährt in drei Jahren ab dem Ende des Jahres der Eröffnung (§ 146 InsO).

Zahlen Sie deshalb nichts zurück, ohne die Rechtslage zu prüfen. Eine Rückforderung müssen Sie nämlich nicht ungeprüft erfüllen.

sonnen Insolvenz: Gibt es weitere Ansprüche gegen Dritte?

  • Verkäufer und Fachpartner: Ihre Mängelrechte bestehen unabhängig von der Insolvenz des Herstellers. Der Fachpartner haftet Ihnen also weiter.
  • Geschäftsführung: Stellt die Geschäftsführung einen Insolvenzantrag zu spät, kann sie haften (§ 15a InsO, § 823 Abs. 2 BGB). Neugläubiger erhalten dann den Vertrauensschaden ersetzt, also das, was sie ohne den Vertragsschluss nicht aufgewendet hätten (BGH, Urteil vom 14. Mai 2012, II ZR 130/10). Das setzt voraus, dass die Gesellschaft bei Vertragsschluss schon insolvenzreif war. Ob das hier so war, ist nicht bekannt.
  • Kreditgeber: Bei verbundenen Verträgen kann auch die Bank betroffen sein (§§ 358, 359 BGB).
  • Erwerber: Übernimmt ein Investor Vermögen im Wege einer übertragenden Sanierung, gehen Kundenverträge und Garantien nicht automatisch über. Das regelt der Kaufvertrag mit der Masse. Fragen Sie daher bei einer Übernahme gezielt nach Garantie und Service.

sonnen Insolvenz: Gibt es schon Urteile?

Zur sonnen Insolvenz selbst haben wir keine Entscheidung gefunden, weil das Verfahren erst wenige Stunden alt ist. Die folgenden Entscheidungen betreffen aber zentrale Rechtsfragen.

Gericht und AktenzeichenThemaKernaussage
BGH, 27.10.2022, IX ZR 213/21Insolvenzabhängige LösungsklauselnNicht generell unwirksam. Es braucht einen sachlichen Grund. Bei Werkverträgen kann die Insolvenz ein wichtiger Grund sein, wenn sie das Risiko der Leistung erhöht.
BGH, 02.06.2016, VII ZR 348/13Aufdachanlage im WerkvertragDie Anlage ist ein Bauwerk. Mängelansprüche verjähren in fünf Jahren.
BGH, 09.10.2013, VIII ZR 318/12Aufdachanlage im KaufvertragDie kaufrechtliche Frist von zwei Jahren gilt.
BGH, 14.05.2012, II ZR 130/10InsolvenzverschleppungNeugläubiger erhalten den Vertrauensschaden ersetzt, nicht den Erfüllungsanspruch.
LG München, 2019 (Verbraucherzentrale NRW gegen sonnen)Garantiebedingungen der sonnenBatterieNach einer Pressemitteilung von sonnen hat das Gericht die Klage in allen zwölf beanstandeten Punkten abgewiesen. Ein Aktenzeichen nennen die Quellen nicht. Ob das Urteil rechtskräftig wurde, ist offen. Die Bedingungen können sich seitdem geändert haben.

Praktische Handreichung zur sonnen Insolvenz: Das sollten Sie jetzt tun

Ordnen Sie zunächst Ihre Rolle ein. Danach sehen Sie, welche Schritte jetzt anstehen und welche Fristen später folgen.

Für Speicherbesitzer als Verbraucher

  • Unterlagen sichern: Sammeln Sie Kaufvertrag, Rechnung, Garantiebedingungen, Seriennummern, Inbetriebnahmeprotokoll, Wartungsverträge und Zahlungsnachweise. Sichern Sie auch Screenshots Ihres Kundenkontos und Ihrer App.
  • Vertragspartner klären: Prüfen Sie, wer Verkäufer ist, wer Garantiegeber ist und wer Ihren Strom liefert.
  • Mängel und Garantiefälle jetzt melden: Tun Sie das schriftlich und mit Fotos. Setzen Sie Fristen und notieren Sie, wann Sie was angezeigt haben.
  • Online-Anbindung nicht vorschnell trennen: Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Garantiebedingungen sie voraussetzen.
  • Stromtarif prüfen: Halten Sie eine Alternative bereit, falls die Lieferung wegfällt (§ 38 EnWG).
  • Zahlungsplan prüfen: Haben Sie vorab gezahlt, bereiten Sie die Rückforderung zügig vor. Stellen Sie Darlehensraten aber nicht ohne rechtliche Prüfung ein.
  • Frist beachten: Sobald das Verfahren eröffnet ist, melden Sie Forderungen innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist an.

Für Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften

  • Vertrag auswerten: Prüfen Sie AGB, Garantiebedingungen, Wartungsverträge und Kündigungsklauseln.
  • Anlage dokumentieren: Sichern Sie Stand, Betriebsdaten und Mängel durch Fotos und Protokolle.
  • Sicherheiten prüfen: Klären Sie, ob Bürgschaften vorliegen, und beachten Sie Form und Fristen.
  • Verwalter einbinden: Bei Gemeinschaftseigentum sollte der Verwalter Unterlagen sichern und die Eigentümer informieren.
  • Erklärung verlangen: Fordern Sie nach der Eröffnung schriftlich eine Erklärung zu Ihren Verträgen an (§ 103 Abs. 2 InsO).

Für Fachpartner, Installateure und Lieferanten

  • Nicht ungesichert vorleisten: Fordern Sie vor weiteren Lieferungen, Garantiearbeiten oder Servicearbeiten eine schriftliche Zusage oder Vorkasse.
  • Altforderungen aufstellen: Listen Sie offene Rechnungen, Garantieerstattungen und Provisionen mit Belegen auf und melden Sie sie an, sobald das Verfahren eröffnet ist (§ 174 InsO).
  • Kunden informieren: Sagen Sie Ihren Endkunden, was Sie weiter leisten können. Prüfen Sie Ihre eigene Gewährleistung und kalkulieren Sie den Ausfall beim Rückgriff ein.
  • Zahlungseingänge prüfen: Sehen Sie sich Zahlungen der letzten Monate an, weil die Masse sie unter Umständen anfechten kann.
  • Partnerverträge prüfen: Klären Sie Provisionsansprüche, Rückvergütungen und Kündigungsrechte.

Fazit

Die sonnen Insolvenz steht noch ganz am Anfang. Im vorläufigen Verfahren bleiben die Verträge bestehen, und der Betrieb soll nach Medienberichten weiterlaufen. Mit der Eröffnung wird über die Fortführung der Verträge entschieden, je nach Verfahrensart durch einen Verwalter oder durch den Schuldner mit dem Sachwalter. Besonders wichtig ist, dass die Herstellergarantie sich hier gegen die insolvente Gesellschaft selbst richtet. Mängelrechte gegen den Verkäufer bleiben dagegen bestehen. Verbraucher und Unternehmen sollten jetzt ihre Unterlagen sichern, ihren Vertragspartner klären, Zahlungen abstimmen und Fristen im Blick behalten. Ansprüche auf Geld sind in der Insolvenz allerdings meist nur Insolvenzforderungen. Zur sonnen Insolvenz fehlt noch Rechtsprechung. Die Urteile zu Lösungsklauseln, Verjährung und Haftung geben aber eine Richtung vor.

Weiterführende Informationen

Individuelle Beratung

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen rechtlichen Information und ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung. Stand: 22. Oktober 2026.

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