Bauleiter mit Bauplänen vor einem Mehrfamilienhaus-Rohbau mit Gerüst und Kran – Symbolbild zum Aktionsplan Baukosten des Bauministeriums

Aktionsplan Baukosten: Was der Plan des Bauministeriums für Bauunternehmen, Projektentwickler und Bauherren bedeutet

Am 19. Juni 2026 hat Bundesbauministerin Verena Hubertz auf einer Investorenkonferenz in Frankfurt einen „Aktionsplan zur Senkung der Baukosten“ vorgelegt – ein Bündel aus 13 Maßnahmen, mit dem die stark gestiegenen Baukosten gedrückt und der Wohnungsbau wieder in Gang gebracht werden sollen. Die Botschaft ist deutlich: Es gehe längst nicht mehr nur darum, Bauen attraktiver zu machen, sondern darum, dass Projekte überhaupt noch realisiert werden. Was genau steckt im Aktionsplan – und was bedeutet er konkret für Bauunternehmen, Projektentwickler und Bauherren? Dieser Beitrag arbeitet die praxisrelevanten Punkte heraus und zeigt, was sich dadurch verbessern soll.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Aktionsplan Baukosten umfasst 13 Maßnahmen und wurde am 19. Juni 2026 auf einer Investorenkonferenz in Frankfurt vorgestellt.
  • Digitalisierung: Ab 2028 sollen Bauanträge nur noch digital gestellt werden – Papieranträge nur noch in Härtefällen.
  • Förderung gebündelt: Ab 2027 soll die Neubauförderung in einem einzigen „Programm Neubau“ zusammengeführt werden, ergänzt um einen Bonus für schnelles und günstiges Bauen.
  • Schnellere Planung: Bauleitplanverfahren sollen auf maximal zwei Jahre begrenzt werden – bisher dauern sie teils bis zu 15 Jahre.
  • Einfacher bauen: Der Gebäudetyp E soll rechtssicheres Abweichen von Normen ermöglichen; serielles und modulares Bauen wird gefördert.
  • Investitionsanreiz: Die befristete steuerliche Sonderabschreibung für den Wohnungsbau soll verlängert werden.
  • Die Zahlen belegen den Druck: Neubaupreise für Wohngebäude +3,3 % im Februar 2026 und rund ein Drittel über 2021; erdölbasierte Materialien wie Bitumen und Diesel steigen kriegsbedingt zweistellig.
  • Wichtig: Vieles davon sind Ankündigungen und geplante Gesetzentwürfe – noch nicht geltendes Recht.

Warum der Aktionsplan kommt: die Ausgangslage

Der Wohnungsbau steckt in einer tiefen Krise. 2025 wurden in Deutschland nur rund 206.600 Wohnungen fertiggestellt – etwa 45.000 weniger als im Vorjahr und der niedrigste Stand seit 2012. Gleichzeitig fehlen bundesweit rund eine Million Wohnungen, was vor allem in den Städten die Mieten treibt. Die Baukosten haben nach Worten der Ministerin ein „unsägliches Niveau“ erreicht.

Verschärft wird die Lage durch Faktoren, die der Bund nicht steuern kann: Der Iran-Krieg verteuert Baumaterialien wie Bitumen, Stahl und Dämmstoffe und treibt die Energiekosten; gestiegene Kreditzinsen erschweren die Finanzierung. Der Aktionsplan setzt deshalb dort an, wo der Staat selbst Hebel hat – bei Verfahren, Standards, Förderung und steuerlichen Rahmenbedingungen.

Praktischer Tipp: Behandeln Sie den Aktionsplan als Frühindikator für die kommende Rechts- und Förderlandschaft. Wer Projekte mit Vorlaufzeit plant, sollte die angekündigten Erleichterungen schon jetzt in Zeit- und Kostenkalkulationen als Szenario einarbeiten – aber auf Basis des heute geltenden Rechts entscheiden.

Die Baukosten in Zahlen: Was die amtlichen Statistiken zeigen

Das „unsägliche Niveau“ der Baukosten lässt sich mit den amtlichen Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) belegen. Im Februar 2026 lagen die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland um 3,3 % über dem Vorjahresniveau – nach +3,2 % im November 2025. Allein gegenüber November 2025 stiegen die Baupreise um 1,5 %. Die Teuerung verlangsamt sich also, kehrt sich aber nicht um: Die Preise klettern weiter, nur etwas langsamer.

Entscheidend für die Praxis ist der kumulierte Anstieg. Seit dem Basisjahr 2021 sind die Neubaupreise für Wohngebäude in mehreren kräftigen Schüben gestiegen – 2022 um rund 14,6 %, 2023 um 7,6 %, 2024 um 3,4 % und 2025 um 3,0 %. In der Summe liegen die Baupreise damit rund ein Drittel über dem Niveau von 2021. Diese Stufen erklären, warum viele vor wenigen Jahren kalkulierte Projekte heute nicht mehr aufgehen.

Wo die Kosten besonders steigen

Die aktuelle Teuerung verteilt sich ungleich. Nach den Destatis-Zahlen für Februar 2026 verteuerten sich die Ausbauarbeiten mit +3,8 % stärker als die Rohbauarbeiten mit +2,7 %. Bei den einzelnen Gewerken stachen besonders heraus: Elektro-, Sicherheits- und informationstechnische Anlagen mit +5,4 %, Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen (darunter Wärmepumpen) mit +4,2 % sowie Dachdeckungsarbeiten mit +4,0 %. Mauerarbeiten lagen bei +2,0 %, Betonarbeiten bei +1,6 %. Noch teurer als der Neubau wurde die Instandhaltung von Wohngebäuden (ohne Schönheitsreparaturen) mit +4,1 %. Auch im Nichtwohnbau zogen die Preise an – Bürogebäude +3,6 %, gewerbliche Betriebsgebäude +3,4 %, Straßenbau +3,7 %.

Praktischer Tipp: Wer ein Projekt kalkuliert, sollte die Steigerungen gewerkescharf ansetzen statt mit einem pauschalen Aufschlag. Gerade die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Elektro) verteuert sich überdurchschnittlich – ein realistischer Puffer für diese Gewerke schützt vor Nachfinanzierung.

Materialpreise: der Iran-Krieg schlägt durch

Besonders volatil sind die Materialpreise. Die Erzeugerpreise des Statistischen Bundesamts zeigen für April 2026 sprunghafte Anstiege bei erdölbasierten Produkten: Bitumen verteuerte sich gegenüber dem Vormonat um 25,4 % (nach +36,4 % im Vormonat) und lag damit 32,8 % über dem Vorjahr; Dieselkraftstoff lag 40,9 % über dem Vorjahresniveau, leichtes Heizöl sogar 57,6 %. Diese Ausschläge gehen maßgeblich auf den Iran-Krieg und die dadurch gestiegenen Energiepreise zurück – ein Kostentreiber, den der Aktionsplan ausdrücklich als von außen verursacht benennt. Auch Holz verteuerte sich spürbar (Bauschnittholz nach DIN +9,7 % gegenüber dem Vorjahr), während sich andere Materialien stabilisierten: Zement lag mit −0,6 % leicht unter dem Vorjahr, Betonstahl nahezu unverändert (+0,1 %), Baumaschinen +1,3 %.

Praktischer Tipp: Bei tiefbau- und asphaltlastigen Projekten ist das Bitumen- und Dieselrisiko derzeit der größte Unsicherheitsfaktor. Preisgleitklauseln (Stoffpreisgleitklauseln) in Bauverträgen können dieses Risiko zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer fair verteilen – bei der vertraglichen Ausgestaltung lohnt anwaltliche Begleitung.

Löhne und Lohnnebenkosten

Auch die Personalkosten steigen weiter. Der Tarifstundenlohn eines Spezialfacharbeiters (Lohngruppe 4, West) liegt seit April 2026 bei 26,05 € – nach 25,08 € ein Jahr zuvor (rund +3,9 %). Hinzu kommt der zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € erhöhte gesetzliche Mindestlohn. Die Lohnzusatzkosten im Bauhauptgewerbe betragen rund 90,7 % des Grundlohns – jeder Euro Lohn verursacht also nochmals fast denselben Betrag an Nebenkosten. Steigende Löhne sind sozialpolitisch gewollt, erhöhen aber unmittelbar die Angebotspreise.

Praktischer Tipp: Lohn- und Materialkostensteigerungen lassen sich bei länger laufenden Projekten über vertragliche Preisanpassungsklauseln abfedern. Prüfen Sie vor Vertragsschluss, ob Ihre Kalkulation die aktuellen Tarif- und Mindestlohnstufen bereits vollständig abbildet.

Die wichtigsten Maßnahmen für die Praxis

Digitalisierung von Antrag bis Genehmigung

Bauanträge sollen ab 2028 zum verbindlichen Regelweg digital gestellt werden; Papieranträge bleiben nur in begründeten Härtefällen zulässig. Ziel ist eine durchgängige Digitalisierung vom Antrag bis zur Genehmigung, unterstützt durch standardisierte Datenmodelle.

Was sich verbessern soll: schnellere und transparentere Genehmigungen, weniger Medienbrüche und Rückfragen, planbarere Abläufe – ein spürbarer Zeit- und damit Kostenvorteil gerade für Projektentwickler mit mehreren parallelen Vorhaben.

Praktischer Tipp: Stellen Sie Ihre internen Planungs- und Antragsprozesse frühzeitig auf digitale, BIM-fähige Datenmodelle um. Wer 2028 bereits eingespielt ist, verschafft sich gegenüber Wettbewerbern einen echten Geschwindigkeitsvorsprung.

Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren

Bauleitplanverfahren sollen künftig auf maximal zwei Jahre begrenzt werden – ein drastischer Schnitt gegenüber den teils bis zu 15 Jahren, die solche Verfahren heute dauern können. Flankiert wird dies durch den bereits geltenden „Bau-Turbo“ und die Novelle des Baugesetzbuchs, die schnellere Genehmigungen ermöglichen sollen.

Was sich verbessern soll: kürzere Vorlauf- und Bindungszeiten für Kapital, weniger Planungsrisiko und eine realistischere Kalkulationsgrundlage – Projekte, die heute an der Verfahrensdauer scheitern, könnten wieder wirtschaftlich werden.

Praktischer Tipp: Prüfen Sie bei Grundstücken in der Entwicklung, ob sich der Bau-Turbo (§ 246e BauGB) bereits jetzt nutzen lässt. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Kommune über beschleunigte Verfahren kann Monate sparen.

Einfacher und serieller bauen: Gebäudetyp E und Modulbau

Der sogenannte Gebäudetyp E soll es ermöglichen, rechtssicher von technischen Normen und Komfortstandards abzuweichen – etwa bei Tiefgaragen oder Stellplätzen –, ohne dass dies automatisch als Baumangel gilt. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll noch 2026 vom Bundesjustizministerium vorgelegt werden. Ergänzend will der Bund serielles und modulares Bauen mit vorgefertigten Bauteilen fördern und gemeinsam mit den Ländern eine Plattform für kostenreduziertes Bauen mit Musterbeispielen einrichten.

Was sich verbessern soll: Weniger „Übererfüllung“ von Normen senkt direkt die Bau- und Ausstattungskosten, und vorgefertigte Bauteile verkürzen die Bauzeit. Das adressiert einen zentralen Kostentreiber – das teure konventionelle Bauen „Stein auf Stein“.

Praktischer Tipp: Dokumentieren Sie bei Abweichungen vom anerkannten Standard sauber, was vereinbart wurde. Der Gebäudetyp E entfaltet seinen Nutzen nur, wenn die Abweichung vertraglich klar und transparent festgehalten ist – sonst drohen später Mängel- und Haftungsstreitigkeiten.

Förderung und steuerliche Anreize

Die bislang zersplitterte Neubauförderung soll ab 2027 in einem einzigen „Programm Neubau“ gebündelt werden, mit dem Aufbau von Wohneigentum für Familien als zentralem Kriterium. Hinzu kommt ein Bonus-System: Wer schneller und kostengünstiger baut – ob privater Bauherr oder Investor –, soll zusätzliche Fördermittel erhalten. Für Investoren ist außerdem die Verlängerung der befristeten steuerlichen Sonderabschreibung vorgesehen, die bislang bis September 2029 greift.

Was sich verbessern soll: eine übersichtlichere, leichter zugängliche Förderlandschaft, planbare Investitionsanreize und ein konkreter finanzieller Vorteil für effizientes Bauen.

Praktischer Tipp: Behalten Sie die Übergangszeitpunkte im Blick (Programm Neubau ab 2027, AfA-Befristung bis 2029). Bei größeren Vorhaben kann der richtige Zeitpunkt des Förder- oder Bauantrags über die Höhe der Förderung entscheiden – eine frühzeitige Förderberatung lohnt sich.

Einordnung: Chancen und offene Punkte

Die Stoßrichtung des Aktionsplans wird in der Bau- und Immobilienwirtschaft überwiegend begrüßt – die Kritik richtet sich vor allem gegen Tempo und Konkretisierung. So gilt der Gebäudetyp E seit über einem Jahr als angekündigt, ist aber noch nicht umgesetzt. Auch beim seriellen Bauen gibt es Vorbehalte: Es eignet sich nicht für jede Lücke – etwa für innerstädtische Verdichtung oder Aufstockungen – und ist derzeit nicht in jedem Fall günstiger als konventionelles Bauen. Bei der Verlängerung der Abschreibungsmöglichkeiten wird die noch fehlende konkrete Ausgestaltung bemängelt.

Entscheidend wird daher die Umsetzung sein: Viele Punkte sind Ankündigungen, die erst durch Gesetzentwürfe, Förderrichtlinien und Länderbeteiligung Wirkung entfalten. Für die Praxis heißt das, Chancen vorzubereiten, ohne sich auf einen festen Zeitplan zu verlassen.

Praktischer Tipp: Trennen Sie in Ihrer Planung klar zwischen bereits geltendem Recht (Bau-Turbo, BauGB-Novelle) und bloßen Ankündigungen (Gebäudetyp E, Programm Neubau). Investitionsentscheidungen sollten auf dem Ersten beruhen und das Zweite nur als Chance einkalkulieren.

Handlungsempfehlungen für die Praxis

  • Prozesse digitalisieren: Antrags- und Planungsabläufe auf digitale, standardisierte Datenmodelle umstellen – mit Blick auf die Digitalpflicht ab 2028.
  • Verfahren beschleunigen: Bau-Turbo und beschleunigte Bauleitplanung aktiv mit den Kommunen ausloten.
  • Kostenpotenziale heben: Gebäudetyp E, serielles und modulares Bauen projektbezogen prüfen – aber Eignung und tatsächliche Ersparnis realistisch bewerten.
  • Förderung strategisch nutzen: Übergangszeitpunkte und Bonusmodelle einplanen; Förder- und Steuerberatung früh einbinden.
  • Verträge absichern: Abweichungen von Standards und neue Bauweisen vertraglich sauber regeln, um Mängel- und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Praktischer Tipp: Gerade die Kombination aus neuen Bauweisen, abweichenden Standards und Förderbedingungen erzeugt rechtliche Schnittstellen. Eine baurechtliche Begleitung, die Vertrag, Genehmigung und Förderung zusammendenkt, schützt vor teuren Folgekosten.

Fazit

Der Aktionsplan Baukosten setzt an den richtigen Stellschrauben an: schnellere und digitale Verfahren, einfacheres und serielles Bauen, übersichtlichere Förderung und Investitionsanreize. Für Bauunternehmen, Projektentwickler und Bauherren liegt darin die Chance, ins Stocken geratene Projekte wieder wirtschaftlich zu machen. Entscheidend bleibt jedoch die Umsetzung – viele Maßnahmen sind noch Ankündigungen. Wer die Entwicklungen aufmerksam verfolgt, seine Prozesse vorbereitet und Investitionsentscheidungen auf dem geltenden Recht aufbaut, kann von den Erleichterungen profitieren, sobald sie greifen.

Weiterführende Informationen

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen rechtlichen Information und ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung. Stand: Juni 2026.

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